Erläuternde Klarstellungen der Staatskanzlei des Landes NRW
Liebe Mitglieder,
zwischenzeitlich gibt es u. a. zum Tennis erläuternde Klarstellungen der Staatskanzlei des Landes NRW zu den auslegungsfähigen Formulierungen in der neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung, die seit dem 02. November 2020 gilt.
Der Tennissport darf auf Außensportanlagen in eingeschränktem Umfang unter Einhaltung der Abstandsregelungen ausgeübt werden.
- Erlaubt ist nur ein Einzel.
- Ein Doppel mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ist nicht gestattet.
- Organisierter Trainings- und Spielbetrieb ist ebenso wenig erlaubt wie die Ausübung von Mannschaftssport.
Solange die Witterung es zulässt, lassen wir die Tennisaußenplätze geöffnet.
Der Vereinsvorstand
(Grafik: red)
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