Neue Corona-Schutzverordnung ab 02. November 2020
wie Sie wahrscheinlich zur Kenntnis genommen haben, hat die Landesregierung Kontaktbeschränkungen verfügt. Seit heute ist der Text der ab dem 02. November 2020 geltenden Corona-Schutzverordnung bekannt. Wir wollten mit einer Information an Sie warten, bis wir den Wortlaut kennen.
Ab Montag, 02. November 2020, sind vorerst bis Ende November 2020 folgende Einrichtungen des MSC komplett geschlossen, dürfen nicht mehr betreten werden und es findet kein Trainings- und/oder Spielbetrieb mehr statt:
- Tennishalle
- Hockeyhalle
- Gastronomie
- Umkleiden/Duschen/Toiletten
- Kunstrasen/Rasenflächen
Ausgenommen von dem allgemeinen Verbot des Amateur- und Freizeitsportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist der Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten. Nach der Ausnahmeregelung darf der Individualsport mit zwei Personen oder ausschließlich mit Personen aus dem gleichen Hausstand außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen ausgeübt werden. Ein Spiel auf Tennisaußenplätzen zu Zweit oder zu Viert (dann nur mit Personen aus einem Hausstand) dürfte möglich sein, da Tennis nach verbreiteter Auffassung ein Individualsport ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Punkt nach den uns vorliegenden Informationen noch der Klärung zwischen den Sportfachverbänden, dem Land und der Stadt Köln unterliegt. Wir lassen vorerst die Netze auf den Tennisaußenplätzen hängen.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Der Vereinsvorstand
(Grafik: red)
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