08 Mrz 2021

Coronaschutzverordnung für NRW vorerst bis zum 28. März 2021 verlängert

Liebe Mitglieder,
die Coronaschutzverordnung für NRW ist vorerst bis zum 28. März 2021 verlängert worden.
​Sollte der maßgebliche Inzidenzwert es erlauben, kann die Tennishalle möglicherweise ab dem 22. März 2021 unter bestimmten Bedingungen geöffnet werden.

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