Tennishalle bleibt vorerst bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen
leider nehmen die wenig erfreulichen Nachrichten kein Ende.
Unsere Tennishalle muss nach der neuen Fassung der bis zum 20. Dezember 2020 geltenden Corona-Schutzverordnung (vom 30. November 2020 mit Geltung ab dem 01. Dezember 2020) auch für die nächsten 3 Wochen weiterhin vollständig geschlossen bleiben.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ferner in einem Eilverfahren eines Tennishallenbetreibers aus Köln am 30. November 2020 entschieden, dass das Verbot von Tennis in geschlossenen Hallen verhältnismäßig sei (Beschluss vom 30. November 2020, Az. 13 B 1675/20.NE). Zur Begründung des Gerichts heißt es in der Pressemitteilung: „Das vom Verordnungsgeber verfolgte Schutzkonzept ziele auch nicht (vorrangig) auf die Schließung von infektionsschutzrechtlich konkret gefährlichen Betrieben, sondern auf die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher persönlicher (Freizeit-)Kontakte unter Aufrechterhaltung besonders wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bereiche.“ Wir wollen das nicht weiter kommentieren.
Wir werden Sie weiter informieren, was ab dem 21. Dezember 2020 gilt.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vereinsvorstand
(Grafik: red)
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