Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen der Landesregierung
die Landesregierung NRW hat in der heute veröffentlichten Mitteilung weitere kontaktreduzierende Maßnahmen veröffentlicht und die Mitteilung vom 15. März 2020 präzisiert.
Danach ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen ab dem 17. März 2020 ausdrücklich untersagt.
Aus gegebenem Anlass und zur Klarstellung unsere Tennishalle betreffend: Es geht leider nicht, dass z. B. ein Mitglied mit seiner Ehefrau, Tochter, Sohn oder anderen engen Familienangehörigen, mit denen er auch ansonsten ständig zusammenlebt, oder mit anderen Tennismitspielern in einer fest abonnierten oder frei buchbaren Stunde in unserer Tennishalle spielt. Die Tennishalle bleibt für den Sportbetrieb baW ausnahmslos geschlossen. Entsprechendes gilt natürlich für die Sporthalle und für den Kunstrasen. Sobald sich Änderungen der Sachlage ergeben, werden wir Sie informieren.
Der Vorstand
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