Coronaschutzverordnung für NRW vorerst bis zum 28. März 2021 verlängert
Liebe Mitglieder,
die Coronaschutzverordnung für NRW ist vorerst bis zum 28. März 2021 verlängert worden.
Sollte der maßgebliche Inzidenzwert es erlauben, kann die Tennishalle möglicherweise ab dem 22. März 2021 unter bestimmten Bedingungen geöffnet werden. Wir werden die Entwicklung beobachten und uns rechtzeitig bei Ihnen über Newsletter und über die Veröffentlichungen auf der Homepage melden.
Der Vereinsvorstand
(Grafik: red)
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